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   BGH, 15.06.2023 - 1 StR 140/23   

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https://dejure.org/2023,17702
BGH, 15.06.2023 - 1 StR 140/23 (https://dejure.org/2023,17702)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2023 - 1 StR 140/23 (https://dejure.org/2023,17702)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - 1 StR 140/23 (https://dejure.org/2023,17702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Festsetzung der Einzelstrafen; Korrektur des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung der Festsetzung der Einzelstrafen; Korrektur des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer

    Auszug aus BGH, 15.06.2023 - 1 StR 140/23
    Faktische Verfügungsgewalt liegt jedenfalls dann vor, wenn der Tatbeteiligte im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen kann (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19 mwN).
  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 482/21

    Besitz kinderpornographischer Schriften (Verhältnis zum Herstellen; Verjährung;

    Auszug aus BGH, 15.06.2023 - 1 StR 140/23
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht der Nachholung der Festsetzung nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - 3 StR 482/21 Rn. 12 und vom 16. September 2010 - 4 StR 433/10 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 16.09.2010 - 4 StR 433/10

    Revision im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 15.06.2023 - 1 StR 140/23
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht der Nachholung der Festsetzung nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - 3 StR 482/21 Rn. 12 und vom 16. September 2010 - 4 StR 433/10 Rn. 2 mwN).
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